Die Richtlinien des SalzburgerLand Herkunfts-Zertifikat für die Gastronomie umfassen folgende Kriterien.
Als Basis für die SalzburgerLand Gerichte-Zertifizierung müssen die bundesweiten Gastronomiekriterien der Qualitäts- und Herkunftssicherung (QHS) erfüllt werden.
Kriterien zum SalzburgerLand Herkunfts-Zertifikat | |
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Hauptzutat | Die Haupt- bzw. primäre Zutat für das Gericht muss ein SalzburgerLand herkunftszertifiziertes Produkt sein. |
Beilagen | Beilagen müssen aus Österreich sein. |
Auslobung | Es dürfen in der Speisekarte nur die zertifizierten Gerichte mit dem SalzburgerLand Herkunfts-Zertifikat gekennzeichnet sein. Es darf zu keinen optischen Verwechslungen mit nicht zertifizierten Gerichten kommen. Eine Beschreibung der QHS und des SalzburgerLand Herkunfts-Zertifikats in der Speisekarte ist sinnvoll. |
Kriterien für die Auslobung des SalzburgerLand Herkunfts-Zertifikats am Frühstücksbuffet | |
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Ausgelobt können einzelne Produkte am Frühstücksbuffet werden, oder ein eigener gekennzeichneter Bereich mit zertifizierten Produkten. Es darf bei der Auslobung zu keinen optischen Verwechslungen zwischen zertifizierten und nicht zertifizierten Produkten kommen. |